Diese Demo-Seite soll Ihnen verdeutlichen, um was es bei der Cookie-Nutzung geht. Laut Urteil des BGH vom 28.05.2020 ist ein "Aktives Ja" erforderlich und Cookies dürfen auch erst nach dieser Einwilligung gespeichert werden! Eine voreingestellte Einwilligung und sofortige Cookie-Nutzung ist gemäß dem Urteil unzulässig und das bedeutet im Detail, das ein Cookie-Banner mit zeitgleicher Cookie-Speicherung nicht mehr ausreichend ist. Diese Art der Cookie-Information wird noch auf sehr vielen Seiten verwendet, entspricht aber nicht mehr den Anforderungen.

Auf dieser Demo-Seite wird verdeutlicht, wie das technisch umgesetzt wird. Auf dieser Website sind nur Session-Cookies von Joomla im Einsatz. Die Website benutzt keine Tracking- und/oder andere externe Cookie-Elemente. In dem Fall genügt eine einfache Cookie-Akzeptierung. (Beachten Sie bitte auch die Zusatz-Info auf der rechten Seite.)

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Eine Demoseite finden Sie hier.

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